Reisewarnung Türkei: Video / 2 Gründe für eine Verhaftung!

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Die Reisewarnung Türkei des Auswärtigen Amts vom 23.10.2018 ist recht deutlich. Wer seine Meinung äußert, riskiert eine mehrjährige Haftstrafe wie die beiden Deutschen in diesem Video. Und was das heißt, weiß man.

Reisewarnung Türkei: deutsche Staatsangehörige vermehrt willkürlich inhaftiert

In der Reisewarnung Türkei wird das Auswärtige Amt recht deutlich. In der Türkei wurden deutsche Staatsangehörige mehrfach verhaftet und der türkischen Strafverfolgung ausgesetzt, nachdem sich diese in den sozialen Medien regierungskritisch geäußert haben. Als regierungskritische Äußerung gilt den Türken bereits das Liken eines regierungskritischen Inhalts. Wer also – wie in Deutschland gewohnt – seine Meinung frei äußert, läuft in der Türkei Gefahr, ins Gefängnis geworfen zu werden.

Wenn der Richter dann auf „Präsidentenbeleidigung“ oder „Propaganda für eine terroristische Organisation“ erkennt, bedeutet dies für den Deutschen eine Haftstrafe von möglicherweise mehreren Jahren.

Video zur Reisewarnung Türkei: 2 Deutsche in Antalya verhaftet

Warnung vor regierungskritischen Meinungsäußerungen

Das Außenministerium wird mit seiner Reisewarnung sehr deutlich und benennt explizit regierungskritischen Stellungnahmen in den sozialen Medien als Grund für Verhaftungen.

Verhaftung auch nach Denunziation möglich!

Reisewarnung Türkei: Das Außenministerium warnt ganz offen vor dem Liken von regierungskritischen Inhalten. In der Türkei reicht bereits eine anonyme Denunzierung als Grund für eine Verhaftung. (#1)

Reisewarnung Türkei: Das Außenministerium warnt ganz offen vor dem Liken von regierungskritischen Inhalten. In der Türkei reicht bereits eine anonyme Denunzierung als Grund für eine Verhaftung. (#1)

Besonders perfide dabei: Es genügt bereits eine Denunziation durch Dritte. Wer also in seiner geschlosseenen Facebook-Gruppe seiner Meinung über die türkische Regierung dadurch äußert, dass er ein Posting anderer liked kann bei seinem Urlaub in der Türkei verhaftet werden, wenn ein türkischer Facebook-User dieses Liken an die türkischen Behörden denunziert. Der Blockwart lässt grüßen.

Vermutete Beziehungen zur Gülen-Bewegung „FETÖ“ im Visir

Auch der Verdacht einer Beziehung zur Gülen-Bewegung kann zu einer Verhaftung führen. Die Gülen-Bewegung – offiziell „FETÖ“ tituliert – gilt in der Türkei als terroristisch eingestufte Organisation. Wird man ihr zugerechnet, steigt das Risiko einer Verhaftung.

Deutsche Rechtshilfe von Behörden behindert

Die Türkei ist völkerrechtlich verpflichtet, der deutschen Auslandsvertretung konsularischen Zugang zu Gefangenen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu gewähren. Dieser Verpflichtung ist die Türkei in mehreren Fällen nur mit mehrmonatiger zeitlicher Verzögerung nachgekommen.

Einreiseverweigerung

Auch bei Einreiseverweigerungen vermutet das Außenministerium Denunziationen als Hintergrund. Bei den Einreiseverweigerungen stellte das Auswärtige Amt einen hohen Anteil kurdischstämmiger Bürger fest. Auch eine Abstammung aus einer türkisch-alevitischen Familie scheint ein Zurückweisungsgrund zu sein.

Der Fall Peter Steudtner

Am 5. Juli 2017 wird der deutsche Peter Steudtner von der türkischen Polizei verhaftet. 113 Tage dauert seine Inhaftierung. Als Reaktion auf diese Inhaftierung verschärfte die Bundesregierung die Reisewarnung Türkei erstmalig am 20. Juli 2017. Bereits zuvor waren 20 deutsche Staatsbürger in der Türkei aus politischen Gründen verhaftet worden.


Bildnachweis: © shutterstock – Titelbild deepspace, #1 TY Lim

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