Rechtsdienstleistungsgesetz sicherer Garant für unabhängige juristische Beratung bleibt bestehen

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Im Verlauf der 96. JuMiKo haben die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Anwaltskammern unmissverständlich ihre Ablehnung des bayerischen Vorschlags zur Absenkung des RDG bekräftigt. Sie führen an, dass Rechtsschutzversicherer als gewinnorientierte Konzerne systematisch in Interessenkonflikte geraten und Mandanten nicht objektiv beraten könnten. Das bestehende RDG garantiert durch berufsrechtliche Vorschriften wie Schweigepflicht und Unabhängigkeit Schutz und Transparenz. Die Kammern appellieren an Bund und Länder, den Status quo beizubehalten. Verbraucherschutz darf verwässert werden.

Anwaltliche Schweigepflicht gefährdet?: BRAK kritisiert Bayerischen Gesetzesvorschlag öffentlich deutlich

Die 96. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister bietet Anlass für die Bundesrechtsanwaltskammer und die regionalen Kammerpräsidenten, die fundamentale Bedeutung des aktuellen Rechtsdienstleistungsgesetzes hervorzuheben. Gestützt auf vielfältige Landes-Stellungnahmen kritisieren sie den bayerischen Vorschlag, der die Unabhängigkeit der anwaltlichen Beratung und den Verbraucherschutz gefährden könnte. Im Interesse der Mandantinnen und Mandanten sowie zur Wahrung berufsrechtlicher Standards fordern sie eine klare Abkehr von diesem Entwurf. Sie mahnen Bund und Länder eindringlich zur Ablehnung.

Interessenkonflikte verhindern objektive Rechtsberatung und schwächen Verbraucherschutz nachhaltig entscheidend

Rechtsschutzversicherer verfolgen als gewinnorientierte Berater konsequent Kostensenkungsstrategien, um Gewinne zu maximieren. Dies führt zwangsläufig zu Interessenkonflikten, die Mandantinnen und Mandanten häufig nicht bewusst sind. Verbindliche Deckungszusagen werden erst nach mehrfacher Intervention bestätigt, was das Vertrauen in den Rechtsschutz untergräbt. Diese Vorgehensweise erhöht den Aufwand für Versicherte und verringert die Transparenz. Sie zeigt deutlich, dass eine unabhängige anwaltliche Vertretung für fairen, zuverlässigen Rechtsschutz unabdingbar bleibt und Verbraucherschutz effektiv stärkt und dringend notwendig.

Organisatorische Trennung innerhalb von Versicherern verhindert nachweislich keine Interessenkonflikte

Die Auslagerung rechtlicher Beratung an Versicherer führt zwangsläufig dazu, dass Mandanten dem wirtschaftlichen Kalkül des Unternehmens unterliegen. Berechtigte Kostenzusagen können abgelehnt oder hinausgezögert werden, ohne dass eine unabhängige Prüfung möglich ist. Hingegen sichern Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als autonome Instanzen, dass ausschließlich das Mandanteninteresse bei Strategieentwicklung und gerichtlicher Durchsetzung zählt. Auf diese Weise bleibt der Zugang zu Rechtsschutz niederschwellig, transparent und durch klare berufsrechtliche Vorgaben abgesichert.

Rechtsdienstleistungsgesetz fordert von Anwälten Unabhängigkeit, Schweigepflicht und keine Interessenkonflikte

Nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz unterliegen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verbindlichen berufsrechtlichen Bestimmungen, die Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und den Ausschluss von Interessenkonflikten vorschreiben. Diese Normen sind gesetzlich verankert und gewährleisten eine vertrauensvolle, qualitativ hochwertige Mandatsbetreuung. Die strenge berufsrechtliche Kontrolle schützt Mandantinnen und Mandanten vor verdeckten Interessenlagen. Im Vergleich zu profitorientierten Rechtsschutzversicherern besitzt die anwaltliche Berufsausübung eine unverzichtbare berufsrechtliche Absicherung, die Transparenz und Neutralität gewährleistet.

Wessels verurteilt bayerisches Modell als unnötige kostspielige krasse Mandantenschutzfarce

Dr. Ulrich Wessels, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, kritisiert den bayerischen Vorstoß als Geschenk an Rechtsschutzversicherer zulasten der Mandanten und bezeichnet die behauptete organisatorische Trennung gegen Interessenkonflikte als reine Augenwischerei. Er appelliert an die Justizministerinnen und Justizminister von Bund und Ländern, den Gesetzentwurf abzulehnen und damit den Erhalt unabhängiger rechtsverbindlicher Beratung sicherzustellen, die den Bedürfnissen der Mandantinnen und Mandanten gerecht wird.

Transparente, unabhängige Rechtsberatung bleibt durch RDG und BRAK gesichert

Mit der unwiderruflichen Verteidigung des Rechtsdienstleistungsgesetzes wahrt die Bundesrechtsanwaltskammer den Standard unabhängiger Anwaltstätigkeit. Mandantinnen und Mandanten profitieren von professioneller, transparenter Beratung, die klaren berufsrechtlichen Vorgaben folgt und den Verbraucherschutz stärkt. Gesetzliche Rahmenbedingungen beugen Interessenkonflikten vor, sichern die Mandantenautonomie und bieten einen barrierearmen Zugang zu juristischer Expertise. Diese Initiative trägt nachhaltig dazu bei, das Vertrauen in die Rechtspflege zu festigen und faire Mandantenvertretung zu garantieren.

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