Auslands-Krankheitskostenversicherung - Risikolos im Ausland arbeiten
Der Tarif "central.world" bietet neben einer hundertprozentigen Kostenübernahme bei ambulanter, stationärer und zahnärztlicher Behandlung einige wichtige Zusatzleistungen wie beispielsweise die Übernahme des Krankenrücktransports sowie umfassende Serviceleistungen.
In den meisten Fällen haftet der Arbeitgeber dafür, dass seinem ins Ausland entsandten Arbeitnehmer im Krankheitsfall keine Kosten entstehen. Mit dem neuen Gruppenversicherungstarif "central.world" sind die Krankheitskosten bei ambulanter, stationärer und zahnärztlicher Behandlung vollständig abgedeckt. Darüber hinaus erhalten die über ihren Arbeitgeber versicherten Personen in 192 Ländern eine bevorzugte Behandlung sowie besondere Serviceleistungen bei über 10.000 medizinischen Einrichtungen und Ärzten. Außerdem stehen dem Versicherten via Telefon-Hotline Fachkräfte mit fundiertem Wissen über die lokalen Gegebenheiten und Erstattungspraktiken zur Verfügung. Mehrsprachige persönliche Internet-Seiten mit geschütztem Kunden-Login, ein Übersetzungsservice für seltene Sprachen und eine weltweit gültige Versichertenkarte runden das Betreuungspaket ab. Die internationale Abwicklung der Auslands-Krankheitskostenversicherung "central.world" erfolgt in Kooperation mit einem Spezialisten für die Administration von Sozialleistungen für internationale Organisationen und Unternehmen, der Vanbreda International in Belgien.
Tarif "central.world": Einfache Online-Verwaltung
Unternehmen, die für ihre sogenannten Expatriates einen Gruppenversicherungsvertrag mit der Central abschließen, können die einzelnen Mitarbeiterversicherungen ohne großen Aufwand über einen speziell geschützten Internetzugang verwalten. So können Arbeitgeber ihre Mitarbeiter problemlos online
an- oder abmelden. Der jeweilige Mitarbeiter hat zudem die Möglichkeit, jederzeit seine persönlichen Daten online abzurufen oder sich über den Bearbeitungsstand seiner Leistungsanträge zu informieren.
Kostenrisiko auch bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmern
Ist der Expatriate gesetzlich krankenversichert, hat der Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch gegenüber der Krankenkasse in Deutschland. Aber die Kasse ist möglicherweise nicht in vollem Umfang zur Kostenerstattung verpflichtet.
Deshalb empfiehlt Dr. Karin Koert-Lehmann von der Central Krankenversicherung: "Um erhebliche Folgekosten zu vermeiden, sollten Arbeitgeber bei der Wahl einer Gruppenversicherung unbedingt darauf achten, dass für ihre im Ausland beschäftigten Mitarbeiter auch die Transportkosten ins nächstgelegene Krankenhaus oder der notwendige Rücktransport nach Deutschland versichert sind. Auch die Höhe der Obergrenze für die Übernahme von Transportkosten ist dabei wichtig. Mit unserem "central.world" ist zudem ein Rücktransport nach Deutschland möglich, falls ein längerer Krankenhausaufenthalt im Ausland droht."
Den umfangreichen "central.world"-Versicherungsschutz für Beschäftigte im Ausland gibt es zum Beispiel für einen 32 Jahre alten Arbeitnehmer zu einem Monatsbeitrag von 137,98 Euro. Für einen gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer beträgt der Beitrag für den dann als "central.world50" bezeichneten Tarif 24,19 Euro pro Monat.
Quelle: Pressemeldung Generali Deutschland Holding AG
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